Beschluss: Ortsgruppen
Originalversion
1 | Aufnahme einer Ortsgruppe (Direktmitglied) |
2 | |
3 | Die Aufnahme einer Ortsgruppe (Direktmitglied) ist nur in |
4 | eine direkt benachbarte Kreisgemeinschaft möglich. |
5 | Die Kreisgemeinschaft muss der Aufnahme der Ortsgruppe |
6 | zustimmen |
7 | |
8 | Wechsel einer Ortsgruppe in eine andere Kreisgemeinschaft |
9 | |
10 | Der Wechsel einer Ortsgruppe in eine andere |
11 | Kreisgemeinschaften ist nur in direkt benachbarte |
12 | Kreisgemeinschaften möglich. |
13 | |
14 | Für den Wechsel ist eine Versammlung einzuberufen an der |
15 | jeweils mindestens ein Vertreter der aufnehmenden |
16 | Kreisgemeinschaft, der abgebenden Kreisgemeinschaft und ein |
17 | Vertreter der wechselnden Ortsgruppe anwesend sind. |
18 | |
19 | Um einen Wechsel durchzuführen müssen jeweils die abgebende |
20 | und die aufnehmende Kreisgemeinschaft zustimmen. |
21 | |
22 | Wenn ein Wechsel über Bezirksgrenzen erfolgt, müssen je ein |
23 | Vertreter der beiden betroffenen Bezirksvorstände und ein |
24 | Vertreter des Landesvorstandes mit beratender Stimme |
25 | hinzugezogen werden. |
26 | |
27 | Die Versammlung wird protokolliert und eine Kopie des |
28 | Protokolls zur Kenntnis an die Geschäftsstelle Hannover |
29 | geschickt. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Aufnahme einer Ortsgruppe (Direktmitglied) |
2 | |
3 | Die Aufnahme einer Ortsgruppe (Direktmitglied) ist nur in |
4 | eine direkt benachbarte Kreisgemeinschaft möglich. |
5 | Die Kreisgemeinschaft muss der Aufnahme der Ortsgruppe |
6 | zustimmen |
7 | |
8 | Wechsel einer Ortsgruppe in eine andere Kreisgemeinschaft |
9 | |
10 | Der Wechsel einer Ortsgruppe in eine andere |
11 | Kreisgemeinschaften ist nur in direkt benachbarte |
12 | Kreisgemeinschaften möglich. |
13 | |
14 | Für den Wechsel ist eine Versammlung einzuberufen an der |
15 | jeweils mindestens ein Vertreter der aufnehmenden |
16 | Kreisgemeinschaft, der abgebenden Kreisgemeinschaft und ein |
17 | Vertreter der wechselnden Ortsgruppe anwesend sind. |
18 | |
19 | Um einen Wechsel durchzuführen müssen jeweils die abgebende |
20 | und die aufnehmende Kreisgemeinschaft zustimmen. |
21 | |
22 | Wenn ein Wechsel über Bezirksgrenzen erfolgt, müssen je ein |
23 | Vertreter der beiden betroffenen Bezirksvorstände und ein |
24 | Vertreter des Landesvorstandes mit beratender Stimme |
25 | hinzugezogen werden. |
26 | |
27 | Die Versammlung wird protokolliert und eine Kopie des |
28 | Protokolls zur Kenntnis an die Geschäftsstelle Hannover |
29 | geschickt. |
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