Beschluss: Bezirke

Originalversion

1 Bezirksauflösungen, -fusionen oder –neugründungen sind nur
2 mit Zustimmung der Landesversammlung möglich und bedingen
3 eine Satzungsänderung.
4
5 Bei bezirksübergreifenden Kreisgemeinschaftsfusionen fällt
6 die neue Kreisgemeinschaft dem Bezirk mit weniger aktiven
7 Ortsgruppen je alter beteiligter Kreisgemeinschaft zu.
8
9 Bei Fusionen mit der gleichen Anzahl von Ortsgruppen je
10 beteiligter Kreisgemeinschaft, fällt die neue
11 Kreisgemeinschaft dem Bezirk mit weniger aktiven Ortsgruppen
12 zu.
13
14
15 Bei einer Pattsituation besteht eine freie Wahlmöglichkeit.
16 Bei Anschlüssen einzelner Ortsgruppen an eine
17 Kreisgemeinschaft gehört die Ortsgruppe zu dem Bezirk in dem
18 die aufnehmende Kreisgemeinschaft liegt.
19
20 Kreisgemeinschaftsfusionen über Bezirksgrenzen sind nur
21 möglich, wenn jede beteiligte Kreisgemeinschaft weniger als
22 fünf Ortsgruppen hat.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Bezirksauflösungen, -fusionen oder –neugründungen sind nur
2 mit Zustimmung der Landesversammlung möglich und bedingen
3 eine Satzungsänderung.
4
5 Bei bezirksübergreifenden Kreisgemeinschaftsfusionen fällt
6 die neue Kreisgemeinschaft dem Bezirk mit weniger aktiven
7 Ortsgruppen je alter beteiligter Kreisgemeinschaft zu.
8
9 Bei Fusionen mit der gleichen Anzahl von Ortsgruppen je
10 beteiligter Kreisgemeinschaft, fällt die neue
11 Kreisgemeinschaft dem Bezirk mit weniger aktiven Ortsgruppen
12 zu.
13
14
15 Bei einer Pattsituation besteht eine freie Wahlmöglichkeit.
16 Bei Anschlüssen einzelner Ortsgruppen an eine
17 Kreisgemeinschaft gehört die Ortsgruppe zu dem Bezirk in dem
18 die aufnehmende Kreisgemeinschaft liegt.
19
20 Kreisgemeinschaftsfusionen über Bezirksgrenzen sind nur
21 möglich, wenn jede beteiligte Kreisgemeinschaft weniger als
22 fünf Ortsgruppen hat.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.