Beschluss: Allgemeines

Originalversion

1 Der Arbeitskreis Visionen beantragt die Abstimmung
2 gemeinsamer Mindeststandards zur Veränderung der Struktur
3 innerhalb der Niedersächsischen Landjugend. Dabei sollen
4 folgende Kriterien berücksichtigt werden.
5
6 Allgemeines
7
8 Jegliche Änderungen innerhalb der Kreisgemeinschaften sind
9 jeweils zum Jahreswechsel des laufenden Geschäftsjahres
10 möglich und werden der Geschäftsstelle in Hannover
11 schriftlich mitgeteilt.
12
13 Ortsgruppen Neugründungen innerhalb von Kreisgemeinschaften
14 sind von den unten genannten Mindest- und Maximalzahlen
15 ausgenommen.
16
17 Splitting, Fusion und Neugründungen sind innerhalb ein und
18 derselben Kreisgemeinschaft nur alle drei Jahre möglich
19
20 Bei Veränderungen der Kreisgemeinschaften ist jeweils die
21 Satzung zu prüfen und ggf. anzupassen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Der Arbeitskreis Visionen beantragt die Abstimmung
2 gemeinsamer Mindeststandards zur Veränderung der Struktur
3 innerhalb der Niedersächsischen Landjugend. Dabei sollen
4 folgende Kriterien berücksichtigt werden.
5
6 Allgemeines
7
8 Jegliche Änderungen innerhalb der Kreisgemeinschaften sind
9 jeweils zum Jahreswechsel des laufenden Geschäftsjahres
10 möglich und werden der Geschäftsstelle in Hannover
11 schriftlich mitgeteilt.
12
13 Ortsgruppen Neugründungen innerhalb von Kreisgemeinschaften
14 sind von den unten genannten Mindest- und Maximalzahlen
15 ausgenommen.
16
17 Splitting, Fusion und Neugründungen sind innerhalb ein und
18 derselben Kreisgemeinschaft nur alle drei Jahre möglich
19
20 Bei Veränderungen der Kreisgemeinschaften ist jeweils die
21 Satzung zu prüfen und ggf. anzupassen.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.